    Die PLANET GmbH ist Inhaber der Verwertungsrechte fr die im Programmpaket
                       RC-PLANT enthaltene Software.

1. Definitionen
  - PLANET GmbH: die PLANET Gesellschaft fr Computer, Systementwicklung und
    Engineering mbH Niederlassung in Dortmund, als unmittelbarer Vertragspartner
    des Lizenznehmers.

  - LIZENZNEHMER: der rechtmige Empfnger der beiliegenden Software und der
    beiliegenden Software-Dokumentation.
 
  - SOFTWARE: das Softwareprodukt, das auf dem (den) beiliegenden Datentrger(n)
    enthalten ist.
  - SOFTWARE-DOKUMENTATION: die dem Datentrger beiliegende schriftliche
    Softwaredokumentation (insbesondere das Benutzerhandbuch) und Teile derselben.

  - SOFTWARE-REGISTRIERUNG: der auf der Rckseite abgedruckte Software-Register
    -schein, der Registerdaten der Software enthlt und bei Erweiterung oder
    Verbesserung des Funktionsumfanges der Software ein Angebot an den Einsender
    des Software-Register-Scheins automatisch auslst.
    Der Software-Register-Schein ist integrierter Bestandteil dieses Vertrages.

2. Rechte
  PLANET GmbH rumt dem LIZENZNEHMER, vorbehaltlich Ziffer 9 und der Zahlung des
  Nutzungsentgeltes, das nicht ausschlieliche, zeitlich unbegrenzte und nur in
  vereinbarten Sonderfllen bertragbare Recht ein, die SOFTWARE und die 
  SOFTWARE-DOKUMENTATION gem den nachstehenden Bedingungen fr die in der
  SOFTWARE-DOKUMENTATION genannten Zwecke zu nutzen.

3. Vervielfltigung
  Ausschlielich zu Zwecken der Datensicherung knnen Kopien der SOFTWARE vom
  LIZENZNEHMER hergestellt werden. Die Vervielfltigung der SOFTWARE-DOKUMENTATION
  ist nicht gestattet. Zustzliche Exemplare sind gegen bliche Berechnung erhltlich.

4. Eigentum, Geheimhaltung
  Die SOFTWARE und die SOFTWARE-DOKUMETATION sind Gegenstand von Copyright oder 
  eventuell auch von Schutzrechten und sind weiterhin Eigentum der PLANET GmbH.
  Der Name der SOFTWARE ist evtl. rechtlich geschtzt. Der LIZENZNEHMER wird
  diese Rechte beachten und insbesondere Copyright-Vermerke nicht lschen oder
  abndern. Die SOFTWARE und die SOFTWAREDOKUMENTATION drfen nur in schriftlich
  vereinbarten Sonderfllen an Dritte ausgeliehen, vermietet oder in sonstiger
  Weise berlassen werden. Diese Bestimmung gilt auch fr Kopien.

5. Nachlieferungen, nderungen
  Die SOFTWARE und die SOFTWARE-DOKUMENTATION knnen nderungen erfahren.
  Genderte Fassungen werden an den LIZENZNEHMER gegen bliches Entgelt geliefert.

6. Gewhrleistung
  Der LIZENZNEHMER erhlt die SOFTWARE und die SOFTWARE-DOKUMENTATION von PLANET 
  GmbH in der im SOFTWARE-REGISTER-SCHEIN angegebenen Version. Die Gewhrleistungszeit fr 
  die SOFTWARE betrgt sechs (6) Monate, gerechnet von dem Tage an, an dem der LIZENZNEHMER 
  die SOFTWARE von PLANET GmbH nachweislich erhalten hat. Whrend dieser Zeit leistet PLANET 
  GmbH wie folgt Gewhr:

  - die SOFTWARE ist ordnungsgem dupliziert,
  - die SOFTWARE ist auf der im SOFTWARE-REGISTER-SCHEIN genannten
    Hard- und Softwarekonfiguration ablauffhig,
  - der Datentrger ist bei bergabe an den LIZENZNEHMER frei von Material- und 
    Herstellungsfehlern.

  Die Erfllung der Gewhrleistung erfolgt durch Ersatzlieferung.
  Im brigen wird fr die Fehlerfreiheit der SOFTWARE und ihre Datenstrukturen
  keine Gewhrleistung bernommen. Die Gewhrleistung erstreckt sich auch nicht
  auf Mngel wegen unsachgemer Behandlung oder anderer Grnde auerhalb des
  Einflubereiches von PLANET GmbH. Weitergehende Gewhrleistungsansprche sind 
  ausgeschlossen

7. Haftung
  Ansprche des LIZENZNEHMERS auf Schadenersatz wegen Verzuges und Nichterfllung
  sowie wegen positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsabschlu
  oder wegen whrend des Verzuges eintretender Unmglichkeit der Leistung sind
  ausgeschlossen, soweit PLANET GmbH oder ihren Erfllungsgehilfen nicht Vorsatz
  oder grobe Fahrlssigkeit zur Last fllt. Im gleichen Umfang sind 
  Schadenersatzansprche aufgrund auervertraglicher Haftung ausgeschlossen.
  Zu beachten ist, da pro RC-PLANT Lizenz Anrecht auf einen Hardwarelock besteht. 
  Falls der Hardwarelock verloren gehen, gestohlen oder vollstndig zerstrt werden 
  sollte, mu zu dessen Ersatz eine neues RC-PLANT Paket zum vollen Preis erworben 
  werden. Bei Verlust oder Beschdigung von Datentrgern umfat die Ersatzpflicht nicht 
  den Aufwand fr die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Schadenersatzansprche wegen
  irgendwelcher Schden aus Beratung oder Software-Produktfehlern sind ausgeschlossen, 
  soweit nicht in Fllen des Vorsatzes oder grober Fahrlssigkeit zwingend gehaftet wird.
  PLANET GmbH bernimmt weder ausdrcklich noch stillschweigend irgendwelche
  Haftung fr Schden oder Folgeschden, die sich im Zusammenhang mit der
  Anwendung eines unserer Programme ergeben. Soweit eine Haftung nach BGB in Frage
  kommt, so beschrnkt PLANET GmbH diese auf den zweifachen Programmpreis.

Anwendbares Recht
  Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Beendigung
  Dieser Vertrag und die durch ihn gewhrten Rechte enden, wenn der LIZENZNEHMER
  eine Bestimmung dieses Vertrages nicht erfllt. Die bergebene SOFTWARE und die
  SOFTWARE-DOKUMENTATION sind in diesem Falle unverzglich und unaufgefordert
  einschlielich Datensicherungskopien an PLANET GmbH zurckzugeben.

9. Gerichtsstand
  Ausschlielicher Gerichtsstand fr beide Teile ist Dortmund.
  Hiermit besttigt der unterzeichnende LIZENZNEHMER, da er die vorstehenden
  Bestimmungen zur Kenntnis genommen hat und vollinhaltlich anerkennt.

Lizenzvertrag		RCPLANT 2005

- PLANET GmbH - Dortmund

